Allgemeinverfügung geändert
Von Ines Springer | 17. November 2020 | Kategorie: Aktuelles, Kommunalpolitik | Keine Kommentare »17. November 2020 | Auf Grund der aktuellen Lage wurde die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab Mittwoch, dem 18. November 2020 gelten bis 30. November 2020 folgende Änderungen:
- Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Den Verordnungstext finden Sie auf der Webseite des Freistaates Sachsen www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.
Quelle: Medienservice Sachsen