Lockdown für Schulen und Kita bis 7. Februar
Von Ines Springer | 8. Januar 2021 | Kategorie: Landespolitik | Keine Kommentare »8. Januar 2021 • Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wurde, sieht vor: Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen.
⇒ ab dem 18. Januar 2021
- können nur die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) die Schulen wieder besuchen.
- Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden.
⇒ Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit.
⇒ weiterhin Angebot der Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder.
⇒ weitere Informationen auch unter www.coronavirus.sachsen.de
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – download [*.pdf | 0,54 MB] • Amtliche Bekanntmachung vom 8. Januar 2021 • gültig vom 11. Januar bis 7. Februar 2021
- Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung – download [*.pdf | 40 KB] • Anlagen 1 und 2 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021
- Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung – download [*.pdf | 0,2 MB] • Anlage 3 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Winterferien gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)
Quelle: Medienservice Sachsen